Das reibungslose Funktionieren eines Unternehmens ist der Motor ihres wirtschaftlichen Erfolges. Egal ob es sich um den Zugang zu Kapital, die Übernahme von Anteilen, den täglichen Geschäftsbetrieb oder auch um eine Schieflage des Unternehmens handelt, eine gute Strategie und ein vertrauenswürdiger Rechtsberater sind dabei von überragender Wichtigkeit. MHR Lewis’ gesellschaftsrechtliches Beratungsteam verfügt über eine entsprechende Expertise und Erfahrung.
Unser sachkundiges Team vertritt die Geschäftsinteressen von weltweit operierenden Konzernen, Familienunternehmen und Gesellschaften in Privatbesitz. Unsere weitreichende Expertise umfasst sämtliche Leistungen, die zur Beratung unserer Mandanten bei ihren Projekten nötig sind, z.B. die Gestaltung von grenzüberschreitende Akquisitionen, die Vertretung auf dem Private-Placement-Markt, die Begleitung bei der Finanzierung sowie die Planung und Umsetzung einer kompletten Unternehmensumstrukturierung.
Mit größtem Engagement arbeiten wir uns in die Besonderheiten der Gesellschaften sowie der Geschäftszweige unserer Mandanten ein, um die speziellen Herausforderungen, die es von ihnen zu meistern gilt, kennenzulernen.
Unsere Teams erarbeiten ganzheitlich und gemeinsam ausgefeilte und pragmatische Lösungen.
Unsere Practice Group Finanzierung komplementiert unsere Prozessführungs- und Vermögensverwaltungsteams und schafft einen Mehrwert für unsere Mandanten aus dem Bereich der Finanzierung.
MHR Lewis vertritt regionale Banken, nationale Vereinigungen und Finanzierer im Rahmen der Besicherung von Grundeigentum inklusive der Zwangsvollstreckung, Zwangsverwaltung und im Rahmen von Insolvenzverfahren. Dabei unterstützt MHR Lewis seine Mandanten aus dem Bereich der Finanzierung in allen Belangen von Darlehensgebern, vom Erhalt von Darlehen durch Schuldumwandlungen, die Umstrukturierung von Schulden bis hin zur Absicherung über begleitende Sicherungsinstrumente. Ob bei den Vertragsverhandlungen, dem Betreiben von Streitigkeiten in Landes- oder Bundesgerichten oder bei Insolvenzverfahren arbeiten die Rechtsanwälte eng mit den Mitarbeitern der Rechtsabteilungen der Mandanten sowie deren Geschäftsleitung zusammen.
Für weitere Informationen zur Vollstreckung in Sicherheiten, zu Wandelschuldverschreibungen sowie den Erhalt/die Vergabe von Darlehen wenden Sie sich bitte an Attorney Lewis unter +1 203-244-0668.
Vermögende Privatpersonen und Familien halten ihr Vermögen in Form von Grundeigentum und Gesellschaftsanteilen oftmals weltweit und müssen sich damit auch den jeweiligen Anforderungen der Wohn- und Belegenheitsorte stellen. Die Planung einer optimalen Vermögensverwaltung und Vermögensübertragung umfasst dabei nicht nur rein rechtliche und steuerliche Belange sondern oftmals auch die Einbeziehung etwaiger philanthropischer Ziele und die Umsetzung der Wünsche der Eigentümer bzw. Eigentümerverbunde, etwa der Familien. Unser Team im Bereich Privatpersonen und Vermögensverwaltung verfügen über eine umfangreiche Erfahrung in der Erarbeitung von individuellen und kreativen Lösungen, die persönlichen, steuerlichen, bürgerschaftlichen und wohltätigen Zwecken Rechnung trägt.
Auch im Falle von Streitigkeiten zwischen Familienmitgliedern, Geschäftspartnern oder auch dem Finanzamt oder anderen Behörden, stehen wir unseren Mandanten als zuverlässiger Partner bei Verhandlungen, im Rahmen von Mediation aber auch bei gerichtlichen Verfahren schlagkräftig zur Seite.
Zu unseren Mandanten gehören US-amerikanische und internationale Geschäftsinhaber, Familien, Family Offices, Treuhänder, Stiftungen, geschlossene Investmentgesellschaften, Private Equity Fund Partner und Investment Manager, für die wir u.a. die Vermögensübertragung – auch unter Überspringen von Generationen – und Geschäftsnachfolge planen. Wir vertreten Vermögensverwalter und Treuhänder und beraten im Hinblick auf die optimale Struktur von Treuhandgesellschaften.
Streitigkeiten birgen einen hohen Unsicherheitsfaktor, sowohl geschäftlich als auch im Privaten. Einen Streit zu führen erschöpft sich dabei nicht in der Erhebung oder Erwiderung einer Klage. Vielmehr erarbeiten die Rechtsanwälte von MHR Lewis gemeinsam mit ihren Mandanten die für diese beste Strategie, mit einer Streitsituation umzugehen. Dabei ist es unser Ziel, das unsere Mandanten die verschiedenen Möglichkeiten kennenlernen und verstehen, und so in die Lage versetzt werden, informiert zwischen den Strategien zu entscheiden. Besonderes Augenmerk legen wir hierbei auf die Unterscheidung zwischen kurzfristigen Erfolgen und langfristigem Erfolg.
Unser Prozessrechtsteam setzt sich aus erfahrenen Praktikern in den USA und Deutschland zusammen.
Attorney Lewis betreut allgemeine handels- und gesellschaftsrechtliche Transaktionen und Gerichtsverfahren und berät auf den Gebieten der Treuhand sowie Stiftungs- und Vermögensverwaltung. Er unterstützt nationale und internationale Unternehmen sowie Privatpersonen bei ihren wirtschaftlichen Aktivitäten sowie bei Kapitalanlagemöglichkeiten in den USA. Vor der Gründung von MHR Lewis war Attorney Lewis Partner in einer internationalen Rechtsanwaltskanzlei mit einem Schwerpunkt in Wirtschafts- und Handelsrecht sowie internationalen Treuhand- und Vermögensverwaltungsvorgängen. Zuvor war er zehn Jahre lang als Rechtsanwalt in einer mittelständischen Rechtsanwaltskanzlei in Stamford, Connecticut, tätig. Im Anschluss an das Studium der Rechtswissenschaften hat Attorney Lewis für die Richterin Antoinette Dupont am Berufungsgericht von Connecticut gearbeitet. Zu Attorney Lewis’ Mandanten zählen Gesellschaften und Privatpersonen mit Sitz in den USA, Argentinien, Brasilien, Kanada, Kolumbien, Chile, Frankreich, Italien, Mexiko, Neuseeland, Peru, Großbritanien, Venezuela und Deutschland.
Attorney Lewis hält einen B.A. in Philosophie von der Universitiy of Califonia, Berkeley, seit 1998, einen A.M. von der University of Chicago seit 1999 und einen J.D. von der Universitiy of Connecticut School of Law seit 2004. Attorney Lewis ist in Connecticut, New York und Wyoming als Rechtsanwalt zur Kammer zugelassen und darf im U.S. District Court, District of Connecticut, U.S. Bankruptcy Court, District of Connecticut, U.S. District Court, Southern District of New York, und U.S. District Court, Eastern District of New York auftreten.
Natasha ist Rechtsanwaltsfachangestellte, Büroleiterin und Buchhalterin von MHR Lewis. Natasha verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Unterstützung von Rechtsstreitigkeiten, Immobilien- und Unternehmenstransaktionen und verwaltet die jährliche Einhaltung der Einreichungsvorschriften für die Unternehmenskunden der Kanzlei. Neben der Verwaltung der Finanzen des Unternehmens erbringt Natasha Buchhaltungsdienstleistungen für die Privatkunden des Unternehmens und erstellt Quartals- und Jahresabschlussberichte für die Kunden, Family Offices und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die mit MHR Lewis zusammenarbeiten. Natasha erhielt einen B.A. und Master-Zertifikat in Accounting an der University of Connecticut School of Business. Natasha spricht fließend Russisch, Englisch und Ukrainisch.
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