Im Vorfeld des eigentlichen Prozessrechts ist unsere Arbeit je nach Interesse und Zielsetzung unserer Mandantinnen und Mandanten auch auf außergerichtliche Streitbeilegung und –vermeidung gerichtet. Ebenso kümmern wir uns kompetent um Ihr Mahnwesen und Ihr Forderungsmanagement.
Selbstverständlich setzen wir aber Ihr Recht auch jederzeit gerichtlich für Sie durch.
Wir streiten für Sie.
Wir verfügen über jahrzehntelange Erfahrung im Zivilprozessrecht und in der Zwangsvollstreckung, wie auch bei der Vollstreckung von internationalen Entscheidungen in Deutschland.
Wir vertreten Sie bundesweit im streitigen Verfahren wie auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Sei es im Einstweiligen Rechtsschutz, im „klassischen“ Zivilprozess, im gerichtlichen Mahnverfahren oder in Spezialfällen wie Urkundsprozess oder Selbständigem Beweisverfahren. Wir verfügen über die Expertise in Theorie und Praxis, die für eine erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche aber auch die Abwehr von Forderungen notwendig ist.
Sind Ihre Ansprüche tituliert, kümmern wir uns auch um deren Durchsetzung im Zwangsvollstreckungsverfahren.
Wir vertreten Sie bei allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.
Wir legen großen Wert darauf, in jedem Stand des Verfahrens gemeinsam mit unseren Mandantinnen und Mandanten durch individuelle Beratung und Verständlichkeit unserer Ausführungen das jeweilige Gerichtsverfahren zielorientiert zu gestalten.
Weitere Beratungsfelder: Wirtschaftsrecht Sportrecht Immobilienrecht