Wir beraten nationale und internationale Konzerne, mittelständische und kleine Unternehmen, Agenturen sowie Privatpersonen umfassend in Fragen des Wirtschaftsprivatrechts.
Seit über zehn Jahren stehen wir unseren Mandantinnen und Mandanten von unserem Kanzleisitz in Berlin aus zur Verfügung. Bei internationalen Sachverhalten profitieren diese auch von unserer internationalen Organisation mit seiner US-amerikanischen Einheit in New York und Connecticut.
Der Schwerpunkt unserer Beratung liegt im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts. Unsere Mandantinnen und Mandanten stammen vorrangig aus dem Bereich des Anlagenbaus, der erneuerbaren Energie sowie dem Dienstleistungssegment. Außerdem zählen Agenturen aus der Werbe- und Kreativbranche zu unserem Mandantenstamm, denen wir sowohl mit Einzelfallberatung als auch einem „All-Inklusive-Paket“ zur Seite stehen.
Wir erstellen, prüfen und verhandeln Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen, sowohl in deutscher, englischer als auch portugiesischer Sprache. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung in Bezug auf die unterschiedlichen Geschäftsgebaren ausländischer Verhandlungspartnerinnen und Verhandlungspartner und die ungeschriebenen Branchenstandards und Handelsbräuche der verschiedenen Länder.
Wir begleiten Sie bei der Gesellschaftsgründung, beim Kauf oder Verkauf von Gesellschaftsanteilen und bei Gesellschaftsumwandlungen (M&A-Transaktionen) und vertreten Sie in Gesellschafterversammlungen sowie im Rahmen von Auseinandersetzungen vor Gericht.
Wir bieten Ihnen Beratung beim Unternehmensbetrieb und gestalten die juristischen Details und Fragen ihres Betriebs so, dass Sie sich auf das Geschäft konzentrieren können. Gerne stellen wir Ihnen unsere große Erfahrung und juristische Expertise auch für strategische Beratung zur Verfügung.
Unseren Mandantinnen und Mandanten bieten wir juristische Mitarbeiter-Schulungen bezogen auf die individuellen Unternehmensabläufe an. Unsere Stärke ist es, die Strukturen und Abläufe hoch spezialisierter Mittelstandsunternehmen zu verstehen, und unsere Schulungskonzepte darauf abzustimmen.
Als vormalige Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen kennen wir die Anliegen und Herausforderungen von Unternehmensrechtsabteilungen und schätzen die Zusammenarbeit mit ihnen sehr.
Gerne unterstützen wir unsere Mandantinnen und Mandanten beim Aufbau und der Pflege von Geschäftsbeziehungen und stehen ihnen mit unserem internationalen Netzwerk zur Verfügung.
Der professionelle Sport ist ein immenser Wirtschaftsfaktor. Sport, Wirtschaft, Politik und Recht spielen hier oft unmittelbar zusammen. Es zeichnet uns aus, dass wir uns auf all´ diesen Spielfeldern professionell und kompetent zu bewegen wissen und auch über den im Sport oft so wichtigen „Stallgeruch“ verfügen.
Das Sportrecht selbst besteht aus einigen zum Teil sehr speziellen Rechtsgrundlagen: den Statuten und Regularien der nationalen und internationalen Sportverbände, vereinzelter Sportgesetze und letztendlich der Schnittmenge aller Rechtsgebiete, die einen mittelbaren oder unmittelbaren Einfluss auf den Sport oder die Sportlerinnen und Sportler haben. Einen ganz wesentlichen Einfluss auf den Sport und sein Umfeld hat außerdem die Ausgestaltung vielfältiger Verträge, wie beispielsweise Sportlerarbeits- und Transferverträge sowie Veranstaltungs- und Sponsorenverträge, um nur einige wenige zu nennen.
Wir schaffen Ihnen den juristischen Rahmen für Ihr Engagement im Sport, beraten Sie strategisch und stellen Ihre Vorhaben durch die einzelfallspezifische Erarbeitung von Verträgen und sportjuristischen Gesamtkonzepten auf ein rechtssicheres Fundament. Außerdem bieten wir Ihnen ein umfangreiches Legal Management an, in dessen Rahmen wir die juristischen Sachverhalte sowie vertragliche Rechte und Pflichten, die Einfluss auf Ihr Projekt haben können, für Sie im Blick behalten und überwachen.
Unsere große praktische Erfahrung aus der Realisierung und juristischen Betreuung von Sportgroßveranstaltungen, Sponsorships sowie der Athletinnen- und Athletenbetreuung versetzt uns in die Lage, Sie juristisch und strategisch optimal zu beraten. Dabei richtet sich unser Beratungsangebot sowohl an Sportvereine, -verbände und -organisationen, wie auch an Sponsoren und Events. Außerdem stehen wir Sportlerinnen und Sportlern vollumfänglich und unkompliziert zur Verfügung.
Mit unserer ganz speziellen Expertise und sehr guten persönlichen Kontakten im nationalen und internationalen Sport tragen wir zu Ihrem Erfolg bei.
Wir beraten schwerpunktmäßig im Berliner Wohnungs- und Grundstücksmarkt und sind mit den lokalen Gepflogen- und Besonderheiten bestens vertraut.
Sowohl bei der Erstellung und Prüfung von Grundstücks- und Wohnungskaufverträgen, als auch von Bauträgerverträgen, stehen wir als verlässlicher und gut vernetzter Berater zu jeder Zeit an Ihrer Seite. Oft besteht beim Abschluss solcher Verträge hoher Zeitdruck. Wir liefern Ihnen entsprechend kurzfristig ebenso fundierte wie praxisnahe Antworten und Lösungen.
Für ausländische Käuferin bzw. Käufer und Inverstorinnen und Investoren können wir die gesamte Abwicklung des gewünschten Projektes inklusive der Vertretung vor Ort für beurkundungspflichtige Geschäfte vornehmen. Darüber hinaus verfügen wir über ein starkes Netzwerk zu Marktteilnehmerinnen und Marktteilnehmern und Korrespondenzanwältinnen und -anwälten in Portugal und stehen für die Beratung bei und Abwicklung von Immobiliengeschäften in Portugal zur Verfügung.
Mit unserem Beratungsschwerpunkt im Miet- und Wohnungseigentumsrecht stehen wir vorrangig Berliner Hausverwaltungen als Ansprechpartner für sämtliche juristischen Fragen rund um die Vermietung und Verwaltung ihrer Objekte zur Verfügung. Ob Nebenkostenabrechnungen, Mieterhöhungsverlangen oder Räumungsklagen: wir arbeiten auf Grundlage der aktuellen lokalen Rechtsprechung und helfen Ihnen so, auf alle rechtlichen Entwicklungen im Mietrecht schnell und vorausschauend zu reagieren. Selbstverständlich vertreten wir Sie in diesem Bereich auch bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Rechte.
Auch wenn es um den Neubau, den Um- oder Ausbau Ihrer Immobilie geht, sind wir Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner. Im Bau- und Architektenrecht verfügen wir über große Praxiserfahrung und vertreten in diesem Bereich Bauherren ebenso wie Architektinnen, Architekten und mittelständische Bauunternehmen.
Im Vorfeld des eigentlichen Prozessrechts ist unsere Arbeit je nach Interesse und Zielsetzung unserer Mandantinnen und Mandanten auch auf außergerichtliche Streitbeilegung und –vermeidung gerichtet. Ebenso kümmern wir uns kompetent um Ihr Mahnwesen und Ihr Forderungsmanagement.
Selbstverständlich setzen wir aber Ihr Recht auch jederzeit gerichtlich für Sie durch.
Wir verfügen über jahrzehntelange Erfahrung im Zivilprozessrecht und in der Zwangsvollstreckung, wie auch bei der Vollstreckung von internationalen Entscheidungen in Deutschland.
Wir vertreten Sie bundesweit im streitigen Verfahren wie auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Sei es im Einstweiligen Rechtsschutz, im „klassischen“ Zivilprozess, im gerichtlichen Mahnverfahren oder in Spezialfällen wie Urkundsprozess oder Selbständigem Beweisverfahren. Wir verfügen über die Expertise in Theorie und Praxis, die für eine erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche aber auch die Abwehr von Forderungen notwendig ist.
Wir vertreten Sie bei allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.
Wir legen großen Wert darauf, in jedem Stand des Verfahrens gemeinsam mit unseren Mandantinnen und Mandanten durch individuelle Beratung und Verständlichkeit unserer Ausführungen das jeweilige Gerichtsverfahren zielorientiert zu gestalten.
Sind Ihre Ansprüche tituliert, kümmern wir uns auch um deren Durchsetzung im Zwangsvollstreckungsverfahren.
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